Hundehaftpflicht: In welchen Bundesländern ist sie Pflicht? (Übersicht 2026)

Kurzantwort: Die Hundehaftpflicht ist 2026 in sieben Bundesländern für alle Hunde Pflicht: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In acht weiteren Ländern gilt die Pflicht nur für gefährliche Hunde oder Listenhunde – in Nordrhein-Westfalen zusätzlich für große Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg. Nur in Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Versicherung freiwillig.

Ob eine Hundehaftpflicht für dich gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt allein davon ab, wo du wohnst: Deutschland regelt die Versicherungspflicht für Hundehalter in 16 verschiedenen Landesgesetzen. In sieben Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht, in acht weiteren nur für gefährliche Hunde – und in einem Land bleibt sie komplett freiwillig. Dieser Ratgeber zeigt dir alle 16 Bundesländer im Detail, inklusive Mindestdeckungen, Sonderregeln wie der 20/40-Regel in NRW und einer Übersichtstabelle zum schnellen Nachschlagen.

Warum gibt es überhaupt eine Versicherungspflicht für Hunde?

Die Grundlage jeder Versicherungspflicht ist die sogenannte Gefährdungshaftung des Hundehalters. § 833 Satz 1 BGB formuliert sie unmissverständlich: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Das Entscheidende: Diese Haftung ist verschuldensunabhängig und der Höhe nach unbegrenzt. Du haftest also auch dann mit deinem gesamten Privatvermögen, wenn du keinerlei Fehler gemacht hast – etwa wenn dein angeleinter Hund einen Radfahrer erschreckt und dieser stürzt. Genau dieses Risiko deckt eine Hundehaftpflichtversicherung ab.

Weil Personenschäden schnell sechs- oder siebenstellige Summen erreichen können, haben viele Bundesländer die Versicherung zur Pflicht gemacht – allerdings jedes Land nach eigenen Regeln. Eine bundesweite Versicherungspflicht für alle Hunde existiert nicht. Ob und wann eine Hundeversicherung generell vorgeschrieben ist, erklärt der Ratgeber Ist eine Hundeversicherung Pflicht? im Detail.

Die drei Kategorien: So regeln die 16 Bundesländer die Pflicht

Die 16 Landeshundegesetze lassen sich in drei klar abgegrenzte Kategorien einteilen:

  • Kategorie 1 – Pflicht für alle Hunde (7 Länder): Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verlangen eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund, unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht.
  • Kategorie 2 – Pflicht nur für gefährliche Hunde bzw. Listenhunde (8 Länder): Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen knüpfen die Pflicht an die Einstufung als gefährlicher Hund. NRW nimmt eine Sonderrolle ein, weil dort zusätzlich alle großen Hunde versichert sein müssen.
  • Kategorie 3 – freiwillig (1 Land): Nur Mecklenburg-Vorpommern schreibt keine Hundehaftpflicht vor.

Wichtig für die Praxis: Es zählt immer das Recht des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten wird – nicht das Land, in dem du den Vertrag abgeschlossen hast. Zusätzlich können Kommunen eigene Anforderungen stellen, etwa im Rahmen der Hundeanmeldung. In den folgenden Abschnitten gehen wir alle 16 Länder einzeln durch.

Berlin, Bremen, Hamburg: Pflicht für alle Hunde in den Stadtstaaten

Alle drei Stadtstaaten gehören zur Kategorie 1 – hier muss jeder Hund haftpflichtversichert sein.

Berlin

Berlin verlangt für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro. Die Pflicht gilt rasseunabhängig für alle Halter. Den Nachweis musst du gegenüber den Behörden auf Verlangen erbringen können, etwa bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt.

Bremen

Bremen hat seine Regeln zuletzt deutlich verschärft: Seit Juli 2026 ist ein Gesetz wirksam, das neben der Versicherungspflicht für alle Hunde auch eine Eignungsprüfung für Halter vorsieht. Wer in Bremen einen Hund hält, muss also sowohl seine persönliche Eignung nachweisen als auch eine gültige Haftpflichtpolice vorlegen können. Bremen ist damit eines der strengsten Bundesländer.

Hamburg

Auch Hamburg schreibt die Haftpflichtversicherung für ausnahmslos alle Hunde vor, geregelt im Hamburgischen Hundegesetz. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob dein Hund als gefährlich eingestuft ist oder nicht. Für gefährliche Hunde gelten darüber hinaus zusätzliche Auflagen. Details zu Deckungsanforderungen regelt das Landesrecht.

Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: Pflicht für jeden Hund

Vier Flächenländer verlangen die Hundehaftpflicht ebenfalls für alle Hunde – teils mit zusätzlichen Auflagen.

Niedersachsen

Niedersachsen kombiniert die Versicherungspflicht für alle Hunde mit einer bundesweit einmaligen Besonderheit: Alle Halter müssen einen Sachkundenachweis erbringen, den sogenannten „Hundeführerschein“. Er besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und soll sicherstellen, dass Halter ihren Hund im Alltag sicher führen können. Ohne Versicherung und Sachkunde verstößt du in Niedersachsen gegen das Hundegesetz.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt schreibt die Haftpflichtversicherung für jeden Hund vor, unabhängig von Rasse oder Größe. Die genauen Anforderungen, etwa zur Deckungssumme, regelt das Landesgesetz. Bei der Hundeanmeldung verlangen viele Gemeinden den Versicherungsnachweis direkt mit.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt die Versicherungspflicht ebenfalls für alle Hunde. Halter müssen die Police auf Verlangen der zuständigen Behörde nachweisen. Für gefährliche Hunde kommen weitere Auflagen hinzu.

Thüringen

Thüringen verlangt für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung. Auch hier gilt: Die Pflicht trifft den Halter unabhängig davon, wie klein oder friedlich der Hund ist – ein Chihuahua ist genauso versicherungspflichtig wie ein Schäferhund.

NRW: Die 20/40-Regel für große Hunde erklärt

Nordrhein-Westfalen ist der Sonderfall unter den Bundesländern und wird deshalb oft falsch eingeordnet. NRW gehört formal zur Kategorie 2, geht aber deutlich weiter als die anderen Listenhund-Länder.

Das Landeshundegesetz NRW kennt die sogenannte 20/40-Regel: Versicherungspflichtig ist jeder Hund, der mindestens 40 cm Schulterhöhe ODER mindestens 20 kg Körpergewicht erreicht. Es genügt, wenn eines der beiden Kriterien erfüllt ist. Damit fallen in NRW nicht nur Listenhunde unter die Pflicht, sondern praktisch alle mittelgroßen und großen Rassen – vom Labrador über den Golden Retriever bis zum Deutschen Schäferhund.

Für gefährliche Hunde schreibt NRW zusätzlich eine Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro vor. Halter gefährlicher Hunde müssen außerdem weitere Auflagen erfüllen, etwa Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweise.

Praxis-Tipp: Wenn dein Welpe voraussichtlich größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, solltest du die Versicherung von Anfang an abschließen – nicht erst, wenn er die Grenze erreicht. Gute Tarife kosten ohnehin nur wenige Euro im Monat und versichern Welpen automatisch mit.

Bayern, Baden-Württemberg & Co.: Pflicht nur für Listenhunde

In sieben weiteren Ländern gilt die Versicherungspflicht nur für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind – meist über sogenannte Rasselisten. Welche Rassen bundesweit betroffen sind, zeigt die Übersicht Listenhunde in Deutschland.

Bayern

Bayern unterscheidet zwei Kategorien: Kategorie 1 umfasst unter anderem American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu – diese Hunde gelten immer als gefährlich. In Kategorie 2 stehen unter anderem Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Cane Corso, Dogo Argentino und Rottweiler. Für Kategorie-2-Hunde kann die vermutete Gefährlichkeit durch ein Negativzeugnis widerlegt werden – Grundlage ist ein bestandener Wesenstest.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg listet American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull; weitere Hunde können nach amtlicher Prüfung als gefährlich eingestuft werden. Für diese Hunde gilt die Versicherungspflicht.

Hessen

Hessens Rasseliste ist vergleichsweise lang und umfasst unter anderem American Bulldog, Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischen Owtscharka und Rottweiler. Halter dieser Hunde brauchen zwingend eine Haftpflichtversicherung.

Rheinland-Pfalz und Saarland

Beide Länder führen American Staffordshire Terrier, Pit Bull und Staffordshire Bullterrier – jeweils einschließlich ihrer Mischlinge – als gefährliche Hunde. Für sie ist die Versicherung Pflicht.

Brandenburg und Sachsen

Auch Brandenburg und Sachsen knüpfen die Versicherungspflicht an die Einstufung als gefährlicher Hund nach den jeweiligen Landesregelungen. Für alle anderen Hunde bleibt die Versicherung dort formal freiwillig – empfehlenswert ist sie trotzdem.

Mecklenburg-Vorpommern: Das einzige Land ohne Versicherungspflicht

Mecklenburg-Vorpommern ist 2026 das einzige Bundesland, das keine generelle Hundehaftpflicht-Pflicht kennt – weder für alle Hunde noch flächendeckend für bestimmte Rassen. Die Entscheidung liegt damit grundsätzlich beim Halter.

Freiwillig heißt aber nicht risikofrei. Die Gefährdungshaftung aus § 833 BGB gilt selbstverständlich auch in Mecklenburg-Vorpommern: Verursacht dein Hund einen Schaden, haftest du unbegrenzt mit deinem Privatvermögen – auch ohne eigenes Verschulden. Ein einziger Personenschaden mit dauerhaften Folgen kann finanzielle Forderungen auslösen, die ein normales Einkommen nie abdecken könnte.

Dazu kommt: Auch in Ländern ohne Pflicht können Behörden im Einzelfall Auflagen verhängen, etwa wenn ein Hund auffällig geworden ist. Und wer mit dem Hund verreist oder umzieht, betritt schnell ein Bundesland mit Versicherungspflicht – mehr dazu im Abschnitt zu Urlaub und Umzug.

Unterm Strich: Die Frage sollte in Mecklenburg-Vorpommern nicht lauten, ob du eine Hundehaftpflicht brauchst, sondern nur, welche. Bei Beiträgen ab 4,53 € im Monat steht der mögliche Schaden in keinem Verhältnis zur Ersparnis durch Verzicht.

Übersichtstabelle: Hundehaftpflicht-Pflicht in allen 16 Bundesländern

Die folgende Tabelle fasst die Rechtslage in allen 16 Bundesländern zusammen:

BundeslandPflicht fürBesonderheiten
Baden-WürttembergNur gefährliche Hunde/ListenhundeListe u. a. Am. Staffordshire, Bullterrier, Pit Bull; Erweiterung nach amtlicher Prüfung möglich
BayernNur gefährliche Hunde/ListenhundeKategorie 1 und 2; Negativzeugnis für Kat.-2-Hunde per Wesenstest möglich
BerlinAlle HundeMindestdeckungssumme 1 Mio. €
BrandenburgNur gefährliche Hunde/ListenhundeEinstufung nach Landesregelung
BremenAlle HundeZusätzlich Eignungsprüfung für Halter (Gesetz seit Juli 2026 wirksam)
HamburgAlle HundeGeregelt im Hamburgischen Hundegesetz
HessenNur gefährliche Hunde/ListenhundeUmfangreiche Rasseliste, u. a. Rottweiler und Kangal
Mecklenburg-VorpommernKeine PflichtEinziges Bundesland ohne Versicherungspflicht
NiedersachsenAlle HundeZusätzlich Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) für alle Halter
Nordrhein-WestfalenGroße Hunde und gefährliche Hunde20/40-Regel (ab 40 cm oder 20 kg); 500.000 € Mindestdeckung für gefährliche Hunde
Rheinland-PfalzNur gefährliche Hunde/ListenhundeListe inkl. Mischlinge
SaarlandNur gefährliche Hunde/ListenhundeListe inkl. Mischlinge
SachsenNur gefährliche Hunde/ListenhundeEinstufung nach Landesregelung
Sachsen-AnhaltAlle HundeNachweis häufig schon bei der Hundeanmeldung nötig
Schleswig-HolsteinAlle HundeZusatzauflagen für gefährliche Hunde
ThüringenAlle HundePflicht unabhängig von Rasse und Größe

Stand: Juli 2026, ohne Gewähr – maßgeblich sind die Landesgesetze und kommunale Verordnungen.

Bußgeld-Risiko: Das droht ohne vorgeschriebene Hundehaftpflicht

Wer in einem Pflicht-Bundesland ohne Hundehaftpflicht unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Landeshundegesetze sehen dafür Bußgelder vor, deren Höhe je nach Bundesland und Einzelfall stark variiert – bei wiederholten Verstößen oder bei gefährlichen Hunden können sie empfindlich ausfallen. Konkrete Beträge legen die Länder und im Einzelfall die Behörden fest.

Das Bußgeld ist dabei nicht einmal das größte Risiko. Deutlich schwerer wiegen zwei andere Konsequenzen:

  • Unbegrenzte persönliche Haftung: Ohne Versicherung zahlst du jeden Schaden aus eigener Tasche – bei Personenschäden können Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall existenzbedrohende Höhen erreichen.
  • Behördliche Auflagen bis zum Haltungsverbot: Wer die gesetzlichen Halterpflichten dauerhaft ignoriert, riskiert in gravierenden Fällen weitergehende Anordnungen der Behörden.

Kontrolliert wird der Versicherungsnachweis typischerweise bei der Hundeanmeldung, bei Kontrollen durch das Ordnungsamt oder spätestens nach einem Vorfall. Was du bei der Anmeldung deines Hundes alles brauchst, zeigt dir die Checkliste zur Hundeanmeldung. Unser Rat: Schließe die Versicherung ab, bevor du den Hund anmeldest – dann hast du den Nachweis direkt zur Hand.

Urlaub und Umzug: Was gilt beim Wechsel des Bundeslandes?

Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem Ort, an dem der Hund gehalten wird – und der kann sich ändern.

Umzug in ein anderes Bundesland

Ziehst du um, gilt ab dem Umzug das Hunderecht des neuen Bundeslandes. Wer etwa von Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen zieht, muss dort die Haftpflichtversicherung und den Sachkundenachweis erfüllen. Auch die Einstufung als Listenhund kann sich ändern: Eine Rasse, die in deinem alten Bundesland nicht gelistet war, kann im neuen als gefährlich gelten – mit allen Folgen von der Versicherungspflicht bis zu Leinen- und Maulkorbauflagen. Melde deinen Hund außerdem bei der neuen Gemeinde an; dabei wird der Versicherungsnachweis häufig direkt verlangt.

Urlaub und vorübergehende Aufenthalte

Auch bei Reisen innerhalb Deutschlands betrittst du mit deinem Hund den Geltungsbereich fremder Landesgesetze. Einzelne Regelungen sehen für auswärtige Halter Übergangs- oder Ausnahmeregelungen vor – verlassen solltest du dich darauf nicht. Auf der sicheren Seite bist du mit einer Police, die bundesweit und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten gilt. Gute Tarife schließen genau das ein, sodass du dir weder im Ostsee-Urlaub noch beim Besuch bei Verwandten in einem Pflicht-Bundesland Gedanken machen musst.

Pflicht erfüllen ab 4,53 € im Monat: So bist du sofort abgesichert

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Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

  • Alle Rassen versichert – auch Listenhunde, ohne Zuschlag
  • Welpen automatisch mitversichert
  • Private Hundehüter und Gassigeher mitversichert
  • Schutz auch ohne Leine
  • Mietsachschäden und vorübergehende Auslandsaufenthalte eingeschlossen
  • Forderungsausfalldeckung: schützt dich, wenn ein fremder Hund dich schädigt und dessen Halter nicht zahlen kann
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Denk daran: Die Haftpflicht deckt Schäden, die dein Hund anderen zufügt – nicht seine eigenen Behandlungskosten. Gegen steigende Tierarztkosten hilft eine Hundekrankenversicherung, die es ab 16 € im Monat gibt. Antworten auf häufige Tariffragen findest du in den FAQ zu den Hunde-Tarifen.

Häufige Fragen

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

In sieben Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Acht weitere Länder verlangen sie nur für gefährliche Hunde oder Listenhunde, NRW zusätzlich für große Hunde ab 40 cm oder 20 kg. Nur Mecklenburg-Vorpommern kennt keine Pflicht.

Ist die Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?

Ja, in Berlin ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Rasse oder Größe. Das Land verlangt eine Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro. Den Versicherungsnachweis musst du auf Verlangen der Behörden vorzeigen können, etwa bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt.

Ist die Hundehaftpflicht in Hamburg Pflicht?

Ja, Hamburg schreibt die Haftpflichtversicherung für ausnahmslos alle Hunde vor. Die Pflicht ergibt sich aus dem Hamburgischen Hundegesetz und gilt unabhängig davon, ob dein Hund als gefährlich eingestuft ist. Für gefährliche Hunde kommen zusätzliche Auflagen hinzu. Halter müssen die Police gegenüber der Behörde nachweisen können.

Ist die Hundehaftpflicht in Niedersachsen Pflicht?

Ja, Niedersachsen verlangt eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund. Zusätzlich gilt eine bundesweit einmalige Besonderheit: Alle Halter müssen einen Sachkundenachweis erbringen, den sogenannten Hundeführerschein mit Theorie- und Praxisteil. Beides zusammen – Versicherung und Sachkunde – ist Voraussetzung für die legale Hundehaltung in Niedersachsen.

Ist die Hundehaftpflicht in NRW Pflicht?

In Nordrhein-Westfalen gilt die 20/40-Regel: Versicherungspflichtig ist jeder Hund ab 40 cm Schulterhöhe oder ab 20 kg Gewicht – eines der Kriterien genügt. Damit sind praktisch alle mittelgroßen und großen Rassen erfasst. Für gefährliche Hunde schreibt NRW zusätzlich eine Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro vor.

Ist die Hundehaftpflicht in Bayern Pflicht?

In Bayern gilt die Versicherungspflicht nur für gefährliche Hunde der Kategorien 1 und 2. Zu Kategorie 1 zählen unter anderem Pit Bull und American Staffordshire Terrier, zu Kategorie 2 unter anderem Rottweiler und Cane Corso. Für Kategorie-2-Hunde kann ein Negativzeugnis per Wesenstest die Einstufung widerlegen.

In welchem Bundesland ist die Hundehaftpflicht freiwillig?

Nur Mecklenburg-Vorpommern verzichtet 2026 komplett auf eine Versicherungspflicht für Hundehalter. Die unbegrenzte Halterhaftung nach § 833 BGB gilt dort aber genauso: Verursacht dein Hund einen Schaden, haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen. Eine freiwillige Hundehaftpflicht ist deshalb auch in Mecklenburg-Vorpommern dringend empfehlenswert.

Was passiert, wenn ich keine Hundehaftpflicht habe, obwohl sie Pflicht ist?

Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, für die die Bundesländer Bußgelder vorsehen – die Höhe variiert je nach Land und Einzelfall. Deutlich gravierender ist die persönliche Haftung: Ohne Versicherung zahlst du jeden Schaden deines Hundes unbegrenzt aus eigener Tasche, bei Personenschäden schnell existenzbedrohende Summen.

Gilt meine Hundehaftpflicht auch nach einem Umzug in ein anderes Bundesland?

Eine gute Hundehaftpflicht gilt bundesweit, der Versicherungsschutz zieht also mit um. Prüfen musst du aber die Anforderungen des neuen Bundeslandes: Dort können höhere Mindestdeckungen, ein Sachkundenachweis oder eine andere Listenhund-Einstufung gelten. Melde deinen Hund bei der neuen Gemeinde an und halte den Versicherungsnachweis bereit.

Brauche ich eine Hundehaftpflicht im Urlaub in einem Pflicht-Bundesland?

Bei Reisen gilt grundsätzlich das Hunderecht des Bundeslandes, in dem du dich aufhältst. Einzelne Länder sehen Ausnahmen für auswärtige Halter vor, darauf verlassen solltest du dich aber nicht. Mit einer bundesweit gültigen Police, die auch vorübergehende Auslandsaufenthalte einschließt, bist du in jedem Urlaubsziel auf der sicheren Seite.

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Über Vetprotect24 gibt es die Barmenia Hundehaftpflicht ab 4,53 € im Monat beziehungsweise 55,90 € im Jahr – ohne Selbstbeteiligung und mit 10 Millionen Euro Deckungssumme. Damit sind alle landesrechtlichen Mindestdeckungen erfüllt. Alle Rassen inklusive Listenhunde sind ohne Zuschlag versichert, Welpen automatisch mitversichert.

Welche Deckungssumme ist bei der Hundehaftpflicht vorgeschrieben?

Die Mindestdeckung regelt jedes Bundesland selbst: Berlin verlangt 1 Million Euro, NRW für gefährliche Hunde 500.000 Euro. Empfehlenswert ist deutlich mehr, weil Personenschäden diese Summen übersteigen können. Tarife mit 10 Millionen Euro Deckungssumme erfüllen jede landesrechtliche Vorgabe mit großem Sicherheitspuffer und kosten kaum mehr.

Antonio Vella · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK), Bachelor Professional · Gründer und Geschäftsführer von Vetprotect24, Dogprotect24 und Catprotect24

Ausgebildet bei der Barmenia Krankenversicherung, seit 2019 selbstständiger Spezialmakler für Tierkrankenversicherungen – über 70.000 versicherte Tiere, Trustpilot 4,8. Als Tierschutz-Advokat bekannt aus RTL, BILD und Süddeutscher Zeitung. Die Redaktion prüft alle Inhalte auf fachliche Richtigkeit.